Informationen zum Schulbetrieb ab dem 19.04.21

Liebe Eltern,
im Anhang sende ich Ihnen die aktuellste MSB Mail vom 14.04.21, 20:25 Uhr zur Kenntnisnahme weiter.
Gerne fasse ich für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammen:
Ab Montag, 19.04.21 werden wir wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren.
Das bedeutet, dass


die Gruppe 2 am Montag, 19.04.21 im Präsenzunterricht ist,
Gruppe 1 beginnt mit dem Präsenzunterricht am Dienstag, 20.04.2021.


Ich gehe davon aus, dass alle eingegangenen Anträge für eine pädagogische Betreuung im Wechselunterrichtsmodell weiterhin Bestand haben. Zusätzliche Bedarfe müssen bis Freitag, 12 Uhr angezeigt werden.

Der Gesetzentwurf auf Bundesebene sieht vor, dass auch jenseits einer 7 Tage Inzidenz von 100 bis 200 ein uneingeschränkter Schulbetrieb zulässig sein soll, flankiert durch eine Testpflicht an den Schulen.

Neben den weiterführenden Schulen führen wir also auch seit dem 12.04.21  mit den Schülerinnen und Schülern Selbsttests durch. 
Ab Montag müssen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal an zwei Coronaselbsttests pro Woche teilnehmen. Selbsttests dürfen nicht mit nach Hause gegeben werden und werden ausschließlich in der Schule durchgeführt. Die Selbsttestung findet unter Aufsicht des schulischen Personals statt. 
Die Testungen finden für unsere Schülerinnen und Schüler


für Gruppe 2 am Montag, 19.04.21 und am Mittwoch, 21.04.21
Gruppe 1 am Dienstag, 20.04.21 und am Donnerstag, 22.04.21 statt.


Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an den zwei Selbsttests voraus.
Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums wie in Altenberge oder Nordwalde, muss nicht am Selbsttest teilnehmen. Die Bescheinigung muss vom Schüler, der Schülerin direkt nach Ankunft in der Schule der Lehrkraft übergeben werden. Sicherlich ist es für den Ablauf in der Schule in den nächsten Wochen günstig, wenn viele Kinder mit ihren Eltern vorher die Testung in einem Testzentrum absolviert haben. 
Die Schulleitung muss Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (Präsenzunterricht, pädagogische Betreuung) ausschließen und wird die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hinweisen. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

Im Folgenden teile ich Ihnen mit, wie die Selbsttestung der Schülerinnen und Schüler ab Montag erfolgen wird.

  • Die Kinder kommen an ihrem jeweiligen Präsenztag durch den ihnen bekannnten Eingang zunächst in den Klassenraum. Hier legen sie, falls vorhanden, eine Bescheinigung des Negativtests einer Teststelle der Lehrkraft vor.
  • Die Lehrkraft bespricht vor der ersten Testung mit den Kindern die Hintergründe und Abläufe, damit die Kinder gut aufgeklärt sind und wissen, was sie erwartet.
  • Um die Selbsttestung mit dem Kind im Vorhinein zu besprechen, können folgende Erklärvideos angeschaut werden:
  • Da ich eine Selbsttestung im Lerngruppenverband mit einer Lehrkraft derzeitig als unrealistisch erachte, wird es zwei Teststationen in der Schule geben (Aula für Jahrgang 2,3, Küche für den Jahrgang 1,4), damit die Kinder in Ruhe die Selbsttestung durchführen können.
  • Die jeweilige Lerngruppe wird mit ihrer Klassenlehrkraft die Teststation besuchen. Dort werden immer vier Kinder die Testung durchführen. Das schulische Personal (drei Personen pro Teststation für vier Kinder) leitet die Kinder zur Selbsttestung an. 
  • An der Teststation erhalten die Kinder Handdesinfektion für die Reinigung der Hände.
  • Die Selbsttests werden unter Aufsicht und Anleitung vom schulischen Personal durchgeführt. Das Personal leitet an, darf aber keine Hilfestellung dem Kind leisten. Der Respekt persönlicher Grenzen der Schülerinnen und Schüler ist dabei für uns das oberste Gebot! 
  • Das Test-Kit wird zum Ablesen auf vorbereitete Tische mit Schildern abgelegt und nach 15 Minuten abgelesen.
  • Die Lerngruppe kehrt schon vor Ablauf der Wartezeit geschlossen in den Klassenraum zurück.

 

  • Das Personal prüft die Testergebnisse. Wenn ein positiver Test vorliegt, wird das Ergebnis dokumentiert und die Eltern/Erziehungsberechtigte informiert. Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung. Das Ergebnis muss durch einen PCR Test erst bestätigt werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

 

  • Das positiv getestete Kind wird aus der Lerngruppe geholt. Wir werden mit den Kindern über diesen möglichen Fall im Vorhinein sprechen und erkären, dass Tests positiv ausfallen können, diese aber immer durch einen zweiten Test beim Arzt kontrolliert werden müssen. Die Eltern werden parallel schon benachrichtigt. Bis zur Abholung wird das Kind durch die Eltern wird das Kind von der Schule betreut.


Weiterhin gelten natürlich die Hygiene-Maßnahmen, die den Kindern schon längst bekannt sind.

Das wichtigste Ziel in den kommenden Wochen muss es sein, allen Kinder bei der Selbsttestung ein höchstes Maß an Sicherheit, Verlässlichkeit und persönlicher Zuwendung zu bieten, damit sich mögliche Befürchtungen nicht zu Ängsten entwickeln und sich eine Routine in der Vorgehensweise entwickeln kann.

Bei Fragen zu den Testungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung (02505/991713).


Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Zeljko

 

Anhang: MSB-Mail vom 14.04.21

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