Mitwirkung

Zusammenarbeit mit Eltern
Das Kollegium der Borndalschule legt großen Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern, auch außerhalb der Mitwirkungsorgane. Studien zeigen, dass ¾ des Lernerfolgs des Kindes von der Erziehung durch die Eltern abhängig ist. Um den Kindern also die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Grundschulzeit zu geben, müssen Eltern und Lehrer/innen eng zusammenarbeiten.

Wir wünschen und bekommen Unterstützung beim Leselernprozess, bei Feiern, Projekten, Werkstatttagen und Bastelnachmittagen. Eltern helfen uns außerdem - nach einem festgelegten Plan - beim Föhnen nach dem Schwimmunterricht.

Bei dem Informationsabend für die Erstklässler werden gewisse Standards, die wir von Eltern erwarten, angesprochen:

Tornister mit den Kindern packen, den Stundenplan bezüglich Sport oder Schwimmen kontrollieren, Hausaufgaben auf Vollständigkeit prüfen, die Kinder regelmäßig zur Schule schicken und bei Erkrankungen die Kinder unverzüglich telefonisch entschuldigen. Außerdem wird auf die Schulordnung hingewiesen, die in Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft und Kindern erarbeitet wurde. Eine gut funktionierende zum Wohle der Kinder arbeitende Schule ist auf die Hilfe der Eltern angewiesen.

Wir wünschen uns selbstbewusste Eltern, die konstruktiv Kritik äußern können und die innovativ das Schulleben bereichern.

Im Schulmitwirkungsgesetz wird das Zusammenwirken der verschiedenen Gremien formal geregelt.

 

Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse im Rahmen des ersten Elternabends die/den Vorsitzende/n der Klassenpflegschaft. Außerdem wird ein Vertreter oder eine Vertreterin gewählt. Die Wahl findet innerhalb der ersten drei Schulwochen statt und ist geheim. Die Amtszeit dauert jeweils ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich.

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft.

Sie wählen in ihrer ersten Sitzung den Schulpflegschaftsvorsitzenden und seinen Vertreter. Wahlberechtigt und stimmberechtigt sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Wählbar sind die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern in der Schule und wählt die Elternvertreterinnen und Elternvertreter für die Schulkonferenz. Der Schulpflegschaftsvorsitzende ist geborenes Mitglied der Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz berät und empfiehlt Grundsätze

  • der Unterrichtsinhalte und Methoden,
  • der Unterrichtsverteilung,
  • der einheitlichen Anwendung der Vorschriften über Leistungsbewertung und Versetzung.

Weiter entscheidet die Schulkonferenz über grundsätzliche Fragen, die die ganze Schule betreffen:

  • Zusammenarbeit mit dem Schulträger (§ 15 SchMG)
  • Einführung von Lehrmitteln
  • Art und Umfang der Hausaufgaben
  • Regelung für den Unterrichtsbesuch der Erziehungsberechtigten
  • Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel
  • Anregung zur Besetzung der Schulleiterstelle und seines Vertreters
  • Zusammenarbeit mit anderen Schulen und den Mitgliedern der Schulgemeinde (örtliche Verbände, Religionsgemeinschaften und andere Organisationen)
  • Erlass einer Schulordnung
  • Festlegung der beweglichen Feiertage

Die Schulkonferenz der Grundschule besteht zur Hälfte aus Vertretern der Eltern, zur anderen Hälfte aus Vertretern des Kollegiums. Den Vorsitz hat die Leiterin oder der Leiter der Schule. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. Wenn es um Dinge geht, die eine einzelne Klasse betreffen, sind alle Eltern dieser Klasse im Rahmen der Klassenpflegschaft beteiligt:

  • Beratung über die Unterrichtsinhalte des nächsten Schuljahres
  • Hausaufgaben
  • Anregungen zur Einführung von Lernmitteln
  • Planung von Klassenveranstaltungen (Ausflug, Kreisfahrt, mehrtägiger Jugendherbergsaufenthalt, Adventsfeier,   Projekttage)
  • Durchführung der Leistungsprüfung
  • Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten

Zu Beginn des Schuljahres wird die Klassenpflegschaft über die Lernziele und Inhalte der einzelnen Fächer informiert. Besonders wichtig ist hierbei der beabsichtigte Medieneinsatz im Sexualunterricht.

 

Evaluation

Die Borndalschule befindet sich in einem ständigen Entwicklungsprozess. Dazu ist es erforderlich, dass wir unsere Schule von verschiedenen Seiten kritisch beleuchten. Verschiedene Instrumente der Evaluation kommen hier zum Einsatz.

Am Ende des 2. und 4. Schuljahres erfolgt eine Elternevaluation, das heißt es erfolgt eine Überprüfung und Bewertung der schulischen Arbeit. Evaluation ist eine wichtige Aufgabe der Schule, da sie eine gesicherte Beschreibung und Bewertung der schulischen Arbeit ermöglicht. So können wir Weichen stellen für die zukünftige Schulentwicklung und Qualitätssicherung.

In Zusammenarbeit mit den Eltern der Schulpflegschaft wurden die Fragebögen entwickelt. Kurz vor Ende des jeweiligen Schuljahres werden die Eltern zu einer anonymen Bearbeitung gebeten. Die Befragung soll uns Aufschluss über unsere schulische Arbeit geben. Die Ergebnisse dieser Befragung werden in einer Schulkonferenz vorgestellt. Außerdem wird der Fragebogen in jedem Jahr unter Einbeziehung der Schulkonferenz aktualisiert.

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Schulneubau

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