Beratung

Bildungs – und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
Eltern können für ihre Kinder  „Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen Leben“ geltend machen.
Es gibt folgende Leistungen (Zuschüsse):

  • Mittagessen in der OGS
  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • z.B. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Schulbedarfspaket
  • Lernförderung bei Versetzungsgefährdung
  • Schülerbeförderung

Leistungsberechtigt sind Personen, die einen Anspruch haben auf

  • SGB II – Leistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld II)
  • SGB XII Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
  • auf analoge Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Ein Antrag ist beim Jobcenter der Gemeinde zu stellen. Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei Frau Muhmann.
Sprechzeiten von Frau Muhmann in der Borndalschule:
mittwochs:     11.00 -12.00 Uhr
Telefonisch ist Frau Muhmann unter der Nummer 0173/9063530 zu erreichen.

Elternsprechtage
Zweimal im Jahr werden die Eltern unserer Schüler/innen zum Elternsprechtag eingeladen. Die Sprechtage finden jeweils an 2 bis 3  Tagen innerhalb einer Woche statt. Die Sprechzeiten werden von den Lehrerinnen rechtzeitig angekündigt und ein Anmeldeformular an die Kinder ausgehändigt.

Im 4. Jahrgang findet nur im 1. Schulhalbjahr ein Elternsprechtag statt, an dem über die Schulempfehlung der Kinder beraten wird.

Zum Schuljahresende wird allen Eltern, die Fragen zum Zeugnis ihres Kindes haben, eine gesonderte Sprechstunde angeboten.

Jede Kollegin und jeder Kollege der Borndalschule bietet eine wöchentliche Sprechzeit an, die nach Anmeldung genutzt werden kann. Die jeweiligen Zeiten finden Sie hier. Andere Zeiten sind nach Absprache möglich.

Schullaufbahnberatung
Die Übergangsfrage ist eine wichtige Frage am Ende der Grundschulzeit.

Ein kontinuierlicher und vertrauensvoller Informations- und Beratungsprozess ist die Voraussetzung für die „richtige Wahl“ durch die Eltern.

Einzelne Schritte zur Vorbereitung der Übergangsentscheidung:

Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen und über das örtliche Schulangebot. Diese Elterninformation gibt einen Überblick über die Gliederung, die Inhalte, die Ziele und die zu erreichenden Abschlüsse der verschiedenen Schulformen.

Die spezielle Einzelberatung zwischen der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer und den Erziehungsberechtigten erfolgt in der Zeit zwischen November und Februar. Es können mehrere Gespräche geführt werden, das Ergebnis des letzten Gespräches wird in einem Protokoll festgehalten.

Sinn und Zweck dieser Beratung ist es, die Eltern über die Lernentwicklung des Kindes zu informieren und daraus resultierend die geeignete Schulformempfehlung auszusprechen.

In den Gesprächen werden die Eltern darauf hingewiesen, dass neben den fachbezogenen Leistungen die Leistungsbereitschaft, die Zuverlässigkeit, das Sozialverhalten und das Lernverhalten des Kindes wesentliche Faktoren für die anstehende Übergangsentscheidung sind. Zensuren allein sind nicht das einzige Kriterium.

Mit dem Halbjahreszeugnis erhalten die Erziehungsberechtigten als Anlage eine schriftliche begründete Empfehlung für die Schulform, die der Grundschule für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Die Entscheidung über den Text trifft die Klassenkonferenz. Sie macht Aussagen zum Leistungsstand, der Lernentwicklung und den Fähigkeiten der Kinder.

Im Februar melden die Erziehungsberechtigten dann ihr Kind an der weiterführenden Schule an. Hierfür bekommen sie von der Schule einen Anmeldeschein, der nach Vorgaben des Ministeriums gestaltet ist. Sie geben ihn mit der Anmeldung an der gewünschten Schule ab. Wird das Kind dort aufgenommen, ist das Verfahren beendet. Kann ein Kind nicht aufgenommen werden, erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück und legen ihn an einer anderen Schule ihrer Wahl vor.

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