Die Borndalschule hat es sich von Anfang an zur Aufgabe gemacht Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf inklusiv zu unterrichten. Das Schulgesetz für das Land NRW aus dem Jahr 2006 benennt die allgemeine Schule als Ort der sonderpädagogischen Förderung. Gemeinsamer Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür personell ausreichend ausgestattet ist.
Kinder mit folgenden Förderschwerpunkten können den Gemeinsamen Unterricht besuchen:
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Festlegung des Förderschwerpunktes sowie des Förderortes erfolgt durch ein AO-SF Verfahren und wird von der Schulaufsicht entschieden.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Gemeinsamen Lernen an der Grundschule je nach Förderschwerpunkt zielgleich (nach den Richtlinien der Grundschule) oder zieldifferent (nach den Richtlinien der jeweiligen Förderschule) unterrichtet.
Um den unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, planen die Kolleginnen in wöchentlichen Teamsitzungen die Unterrichtsinhalte mit den nötigen Unterrichtsdifferenzierungen. Im Unterricht bieten sich innere und äußere Differenzierungsformen an.
Im Rahmen innerer Differenzierung gibt es Methoden wie Wochenplanarbeit, Lernen an Stationen und Freiarbeit.
Äußere Differenzierungsformen sind die Arbeit in Kleingruppen sowie Einzelförderung, in denen spezifische Förderbedürfnisse berücksichtigt werden (Grapho- und Mundmotorik, Förderung der Lese- und Rechenkompetenz, auditive Übungen, Training des Lern- und Arbeitsverhaltens und Förderung der Selbstständigkeit und des Selbstwertgefühls). Weiterhin werden integrative Angebote wie z.B. das Spaßturnen, Kochen und der Leseclub bei ausreichenden personellen Ressourcen durchgeführt.
Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zusätzlich Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen, erhalten diese durch eine Integrationskraft.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung für Schulanfänger können sich Eltern über den Gemeinsamen Unterricht informieren und bei Bedarf einen Termin für ein persönliches Gespräch mit der Schulleitung und einer Sonderpädagogin vereinbaren.
Die Sonderpädagogin besucht nach Möglichkeit die Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf vor Schuleintritt oder in den ersten Schulwochen und bietet den Eltern ein ausführliches, individuelles Informationsgespräch an.
In der Borndalschule finden regelmäßig Fachkonferenzen „Gemeinsames Lernen“ (GL) statt, in denen sich die am GL beteiligten Lehrkräfte austauschen und verschiedene Maßnahmen planen. Auf regionaler Ebene werden Veranstaltungen des Arbeitskreises GL in Zusammenarbeit mit dem Schulamt angeboten, in denen sich die im GL tätigen Kolleginnen engagieren.
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